Entsprechend der Landesverordnung des Landes SH gilt für alle angekündigten Konzerte, Veranstaltungen und gemeindlichen Gruppen in der Innenstadtgemeinde ab 25.11. die 2G-Regel; eine Teilnahme ist ausschließlich mit Impfnachweis oder Nachweis der Genesung möglich.

In Abwägung des Wunsches nach größtmöglicher Sicherheit und zugleich nach gemeinsam gefeierten Gottesdiensten hat der Kirchengemeinderat für die Gottesdienste und Andachten in der Adventszeit die 3G-Regel beschlossen: teilnehmen kann, wer geimpft ist, genesen oder einen aktuellen negativen Test vorweist, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Zusätzlich gelten alle Abstandsregeln und eine Maskenpflicht während des gesamten Gottesdienstes.

Zugleich geben wir den Aufruf von Landesbischöfin Kühnbaum-Schmidt an alle, die
aus medizinischer Sicht geimpft werden können, weiter:
„Impfen hilft, selbst gesund zu bleiben, es hilft, das Leben anderer zu schützen, auch derer, die
sich nicht impfen lassen können, es hilft unseren Kindern und Enkelkindern, so gut wie möglich
vor Ansteckung und Erkrankung geschützt zu sein und unbesorgt in Kindergarten und Schule
spielen und lernen zu können. Lasst uns als Nordkirche dazu beitragen und dabei helfen, dass
Menschen sich impfen lassen – mit Gesprächen und Informationen, mit mobilen Impfteams bei
Tafeln und Gemeindeveranstaltungen, mit Impfaktionen in kirchlichen Räumen und Einrichtungen.
Lassen Sie sich impfen und helfen Sie mit, damit auch andere sich impfen lassen!“

Wo kirchliche Einrichtungen und Kirchengemeinden Räumlichkeiten für Impfaktionen zur Verfügung stellen, ist dies ein gutes Zeichen der Unterstützung. Die Innenstadtgemeinde hätte St. Laurentii gerne für eine solche öffentliche Impfaktion zur Verfügung gestellt, hatte ihre entsprechende Unterstützung auch bereits zugesagt; leider kann diese Impfaktion auf Grund komplizierter Notwendigkeiten im Bereich der Dokumentationen der erfolgten Impfungen durch die Ärzte nicht in diesem Rahmen stattfinden. Das bedauern wir sehr.